Beglaubigte Übersetzung von Pass & Ausweis

Ob Personalausweis oder Reisepass: Sobald ein Identitätsdokument im Ausland oder bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss, wird häufig eine beglaubigte Übersetzung des Passes verlangt. Dies gilt insbesondere für Verfahren mit rechtlicher oder behördlicher Relevanz, bei denen eine einfache Übersetzung nicht ausreicht.

Unsere öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer erstellen rechtsgültige, formgerechte Übersetzungen von Pässen und Personalausweisen, die bei deutschen Behörden sowie in vielen internationalen Verfahren anerkannt werden.

Amtlich anerkannt bei Behörden & Institutionen

Übersetzung durch öffentlich bestellte, beeidigte Übersetzer

Hohe Erfahrung mit Identitätsdokumenten

Vertrauliche und DSGVO-konforme Dokumentenverarbeitung

Zuverlässige und pünktliche Lieferung

Transparente Preise ohne versteckte Kosten mit schneller Bearbeitung & Express-Service möglich,

Beglaubigte Übersetzung Pass – Kosten & Preisrahmen

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung eines Reisepasses oder Personalausweises hängen von mehreren Faktoren ab, darunter:

  • Art des Dokuments (Personalausweis oder Reisepass)
  • Herkunftsland und Aufbau des Ausweises
  • Sprachkombination
  • Dringlichkeit der Übersetzung

Typischer Richtwert:
Einen Reisepass oder Personalausweis übersetzen zu lassen beginnt in der Regel bei ca. 35–60 €, abhängig von Umfang und Sprache.

Genauer Preis:
Für ein genaues Angebot laden Sie Ihr Dokument einfach online hoch. Wir prüfen alles und senden Ihnen ein unverbindliches Preisangebot.

Reisepass oder Personalausweis übersetzen lassen – so ist der Ablauf

1. Dokument hochladen

Senden Sie uns Ihren Ausweis als gut lesbaren Scan oder Foto.

2. Prüfung & Angebot

Wir prüfen das Dokument und teilen Ihnen den genauen Preis sowie die Bearbeitungszeit mit.

3. Beglaubigte Übersetzung des Passes

Die beglaubigte Übersetzung Ihres Reisepasses oder Personalausweises erfolgt durch eine öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin oder einen Übersetzer.

4. Zustellung

Sie erhalten die fertige beglaubigte Übersetzung Ihres Passes per Post.
Auf Wunsch stellen wir vorab eine digitale Version (PDF) zur Verfügung.

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung des Passes benötigt?

Eine beglaubigte Übersetzung des Passes oder Personalausweises wird immer dann verlangt, wenn die Identität einer Person offiziell nachgewiesen werden muss. Typische Anwendungsfälle sind unter anderem:

  • Vorlage bei Ausländerbehörden und Einwohnermeldeämtern
  • Einbürgerungs- und Aufenthaltsverfahren
  • Visaanträge und konsularische Vorgänge
  • Einschreibung an Hochschulen oder Bildungseinrichtungen
  • Eheschließungen und standesamtliche Verfahren
  • Beschäftigung im In- oder Ausland mit Identitätsprüfung

In diesen Fällen akzeptieren Behörden in der Regel ausschließlich beglaubigte Übersetzungen von Ausweisen, die von beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt wurden.

Jetzt Reisepass oder Personalausweis übersetzen lassen

Laden Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis direkt online hoch. Wir prüfen Ihr Dokument sorgfältig und senden Ihnen zeitnah ein unverbindliches Angebot. Nach Ihrer Freigabe erstellen wir die beglaubigte Übersetzung zuverlässig und rechtssicher.

FAQ – häufige Fragen zu beglaubigten Übersetzungen von Pässen

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung meines Reisepasses oder Personalausweises?

Sobald ein ausländischer Ausweis bei einer Behörde, Hochschule oder im Rahmen eines offiziellen Verfahrens vorgelegt wird, ist oft eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Reicht für die Übersetzung ein Scan oder Foto des Ausweises aus?

Ja. Für die beglaubigte Übersetzung Ihres Passes genügt ein gut lesbarer Scan oder ein hochwertiges Foto des Dokuments.

Wird die Übersetzung deutschlandweit anerkannt?

Unsere beglaubigten Übersetzungen des Reisepasses oder Personalausweises werden in Deutschland anerkannt und häufig auch international akzeptiert. Für spezielle Auslandsverfahren empfehlen wir, die jeweiligen Anforderungen vorab zu prüfen.

Jetzt beglaubigte Übersetzung anfragen

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und senden Sie uns Ihre Unterlagen. Unser Team prüft Ihre Anfrage umgehend und erstellt für Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre Übersetzung.


Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Schiffmann

Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin

Kontakt
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Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen oder sonstigen Anliegen.

  • +493716461380
  • info@die-beglaubigte-uebersetzung.de
  • Annabergerstr. 240, 09125 Chemnitz

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