Der Familiennachzug ermöglicht es Familienangehörigen, zu ihren Verwandten nach Deutschland zu ziehen und dort gemeinsam zu leben. Besonders gefragt ist der Ehegattennachzug. Dieser Fall trifft meist ein, wenn ein Ehepartner bereits in Deutschland lebt und der andere aus dem Ausland nachziehen möchte.
Dabei ergeben sich einige Fragen wie: Wer hat überhaupt einen Anspruch auf ein Familiennachzug-Visum? Welches Visum wird dabei benötigt? Wie lange dauert das Verfahren und mit welchen Kosten müssen Antragsteller rechnen?
In diesem Blog erfahren Sie alles rund um den Familiennachzug nach Deutschland.
Wer darf beim Familiennachzug nach Deutschland mitkommen?
Der Familiennachzug nach Deutschland ist grundsätzlich für folgende Personengruppen möglich:
Für andere Verwandte, beispielsweise Geschwister oder volljährige Kinder, gelten deutlich strengere Voraussetzungen und Ausnahmefälle.
Wie bekommt man ein Visum für den Familiennachzug nach Deutschland?
Der Antrag wird grundsätzlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt. In vielen Ländern erfolgt die Terminvergabe und Antragstellung inzwischen online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Anschließend werden die Unterlagen geprüft und an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet. Erst nach deren Zustimmung kann das Familiennachzug-Visum erteilt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Visums für den Familiennachzug nach Deutschland?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Herkunftsland, Auslandsvertretung und zuständiger Ausländerbehörde. In vielen Fällen sollten Antragsteller mit etwa sechs bis vierzehn Wochen rechnen. Häufig werden rund zwölf Wochen als Orientierung genannt, in Einzelfällen kann die Bearbeitung jedoch länger dauern. Neben der eigentlichen Bearbeitung des Visums für den Familiennachzug nach Deutschland sollten Antragsteller auch die Wartezeit für einen Termin bei der Botschaft sowie die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel die Beglaubigung von Dokumenten, berücksichtigen. Dadurch kann der gesamte Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die tatsächliche Dauer hängt stets vom individuellen Fall ab.
Wie viel kostet das Visum?
Für ein Visum zum Ehegattennachzug oder generell für den Familiennachzug nach Deutschland fällt in der Regel eine Gebühr von 75 Euro mit den zusätzlichen 100 Euro für die Aufenthaltserlaubnis. Dies kann aber ebenfalls je nach Aufenthaltsstaus und Einzelfall variieren. Für Minderjährige gelten meist geringere Gebühren. In bestimmten Fällen, beispielsweise beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen, können Gebührenbefreiungen oder Gebührenermäßigungen möglich sein.
Voraussetzungen für den Ehegattennachzug nach Deutschland
Die genauen Voraussetzungen für den Ehegattennachzug nach Deutschland hängen davon ab, ob der Ehegatte oder die Ehegattin die Staatsangehörigkeit von Deutschland, der EU/EWR oder eines dritten Staates hat.
Zu den häufigsten Voraussetzungen gehören:
Welches Visum benötigt man für den Ehegattennachzug?
Wer als Ehegatte nach Deutschland ziehen möchte, benötigt in der Regel ein nationales Visum der Kategorie D zum Ehegattennachzug. Dieses Visum wird bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Heimatland beantragt. Nach der Einreise wird das Visum anschließend in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Ehegattennachzug zu Fachkräften oder Inhabern einer Blaue-Karte-EU
Wenn man als Ehegatte zu einer Fachkraft oder einer herausgehoben qualifizierten Person nach Deutschland ziehen möchte, gelten erleichterte Regeln. Es müssen keine einfachen Sprachkenntnisse vorgewiesen werden und auch das Vorlegen von ausreichendem Wohnraum kann entfallen.
Ein weiterer Ausnahmefall für einen erleichterten Familiennachzug nach Deutschland besteht, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner bereits in einem anderen EU-Land als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen-Karte-EU lebt und Sie ebenfalls als Angehörige oder Angehöriger vor Ort sind. Sobald Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner nach Deutschland zieht und dort direkt die Blaue-Karte bekommt, dann müssen Sie lediglich eine Krankenschutzversicherung ohne weitere Lebensunterhaltssicherungen nachweisen.
Fazit
Der Familiennachzug nach Deutschland bietet Ehegatten, Kindern und weiteren berechtigten Familienangehörigen die Möglichkeit, gemeinsam in Deutschland zu leben. Für den Ehegattennachzug wird in der Regel ein nationales Visum benötigt, das bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt wird. Wer alle Unterlagen frühzeitig vorbereitet und die Voraussetzungen erfüllt, kann das Verfahren deutlich beschleunigen und Verzögerungen vermeiden.
